GwG · Rechtsanwälte · Stufe 5 von 5
GwG für Rechtsanwälte: Komplexe Fallprüfung
Komplexe Fallprüfung: Grenzfälle im anwaltlichen Mandat würdigen
Du untersuchst einen anspruchsvollen Mandatsfall, bei dem Tätigkeitsabgrenzung, Informationsherkunft und mögliche Meldeausnahmen zusammenwirken. Du entwickelst tragfähige Gegenpositionen, prüfst verfügbare Rechtsprechung und erläuterst die Grenzen ihrer Übertragbarkeit.
🇩🇪 Schulungsangebot für Deutschland
- Geplante Schulungszeit
- 5 Zeitstunden
- Zusatzprüfung
- Freiwillig · geplant +60 Minuten
- Nach Teilnahme
- Teilnahmezertifikat & Teilnahmebadge
Unverbindliche Anfrage an Timo Winkelbach. Die Zusatzprüfung wählst du nur auf Wunsch hinzu.
Passt diese Stufe zu dir?
Für wen ist die Schulung gedacht?
Für erfahrene Rechtsanwälte, Geldwäschebeauftragte und Verantwortliche für schwierige Compliance-Fragen in Kanzleien.
Was solltest du mitbringen?
Vertiefte GwG-Kenntnisse und Erfahrung mit vollständigen Mandatsakten; Praxisstufe oder vergleichbarer Kenntnisstand.
Dein konkreter Mehrwert
Du lernst, eine schwierige Entscheidung nicht durch Schlagworte zu ersetzen. Deine Stellungnahme macht deutlich, welche Annahmen entscheidend sind, welche Gegenargumente bestehen und welche zusätzliche Klärung eine belastbarere Einordnung ermöglichen würde.
Mehrdeutige Sachverhalte und konkurrierende Rechtsauffassungen prüfen
Das bearbeitest du in dieser Schulung.
Die entscheidende Abgrenzung isolieren
Du zerlegst ein gemischtes Beratungs- und Transaktionsmandat in konkrete Tätigkeiten und Informationsstränge. Dabei bestimmst du die entscheidungserheblichen Tatsachen, prüfst den jeweils passenden Tatbestand und vermeidest, unterschiedliche Mandatsphasen pauschal gleich zu behandeln.
Quellen und Gegenpositionen würdigen
Du arbeitest mit Originalnormen, einschlägigen Kammerhinweisen und verfügbaren gerichtlichen Entscheidungen. Für jede herangezogene Aussage untersuchst du Sachverhalt, Rechtsstand und Reichweite; fehlende einschlägige Rechtsprechung sowie nicht tragfähige Übertragungen werden ausdrücklich benannt.
Eine vertretbare Position begründen
Du stellst zwei mögliche Bewertungen gegenüber und prüfst ihre Folgen für den konkreten Kanzleivorgang. Die abschließende Würdigung verbindet Quellenbelege, Tatsachenannahmen und verbleibende Unsicherheit mit einer begründeten Empfehlung zur weiteren fachlichen Bearbeitung.
Deine Lernziele
- Gemischte Mandatsteile und Informationsstränge differenziert abgrenzen.
- Rechtsprechung anhand von Sachverhalt und Rechtsstand auf Übertragbarkeit prüfen.
- Gegenargumente zur eigenen Einordnung ausdrücklich gewichten.
- Klärungsbedarf und Grenzen einer vorläufigen Empfehlung präzise benennen.
Vom Wissen zur begründeten Falllösung.
Fiktiver Übungsfall · Rechtsanwälte
Beratung, Vollzug und widersprüchlicher Kenntnisstand
Ein langjähriges Beratungsmandat geht in die Begleitung einer Vermögensübertragung über. Unterschiedliche Bearbeiter erhalten widersprüchliche Angaben aus verschiedenen Quellen. Prüfe Tätigkeitsbezug und Informationsherkunft, entwickle Gegenpositionen zur Meldefrage und untersuche passende Rechtsprechung, soweit vorhanden.
Im Mittelpunkt: Tatbestandsbezogene Abgrenzung und begründete Würdigung anwaltlicher Grenzfälle.
Deine Übung
Du verfasst eine Stellungnahme zu einem Grenzfall und überarbeitest sie nach einer gezielten Gegenposition sowie einer zusätzlichen Sachverhaltsinformation.
Dein Arbeitsergebnis und Teilnahmenachweis
Eine quellenbezogene Fallwürdigung mit Gegenposition, geprüftem Mandatsbezug und nachvollziehbar begrenzter Handlungsempfehlung. Nach absolvierter Schulung erhältst du ein als Teilnahme gekennzeichnetes Zertifikat und den Teilnahmebadge deiner Branche und Stufe.
Der Bezug zu deinem Arbeitsalltag
Du trainierst die Vorbereitung schwieriger fachlicher Beratungen und interner Entscheidungen. Die Methode unterstützt eine transparente Argumentation gegenüber Kollegen, ohne Unsicherheiten oder notwendige weitere Prüfung zu verdecken.
Geplant: 5 Zeitstunden Schulung. Mit Raum für die Anwendung.
Die geplante reine Schulungszeit beträgt 300 Minuten. Sie umfasst Wissensvermittlung, Anwendung am Übungsfall und gemeinsame Auswertung. Pausen kommen hinzu. Die Angaben sind Planungswerte; den konkreten Ablauf stimmen wir vor der Schulung ab.
- Wissen & Einordnung
- 60 Minuten
- Übung & Anwendung
- 210 Minuten
- Auswertung & Transfer
- 30 Minuten
Wenn du die freiwillige Zusatzprüfung wählst, kommen 60 Minuten hinzu. Die geplante Gesamtzeit mit Prüfung beträgt dann 6 Zeitstunden, zuzüglich Pausen.
Du entscheidest, ob du zusätzlich eine Prüfung ablegst.
Die Schulung ist auch ohne zusätzliche Abschlussprüfung möglich. Nach absolvierter Schulung erhältst du ein Teilnahmezertifikat und einen Teilnahmebadge. Ein Nachweis über eine bestandene Prüfung setzt die erfolgreiche Teilnahme an der freiwilligen Zusatzprüfung voraus.
Prüfungsformat
Optionale Prüfung: Schriftliche Fallwürdigung mit begründeter Gegenposition
Deine Prüfungsaufgabe
Du bearbeitest einen neuen Grenzfall, belegst deine maßgeblichen Prüfungsschritte und erläuterst, welche ergänzende Information das Ergebnis verändern könnte.
Darauf kommt es bei der Bewertung an
- Tatbestände und Mandatsphasen präzise abgegrenzt
- Quellen und Gegenargumente tragfähig gewürdigt
- Grenzen und weiterer Klärungsbedarf offengelegt
Dokumentation der Prüfungsleistung
Nach bestandener optionaler Prüfung erhältst du einen gesondert als Prüfungsnachweis gekennzeichneten Erfolgsnachweis für diese Stufe.
Schulung mit Zusatzprüfung anfragenTeilnahme und Prüfungsleistung bleiben erkennbar.
Der persönliche Nachweis benennt ausdrücklich, ob die Teilnahme oder eine bestandene freiwillige Zusatzprüfung bestätigt wird. Die Badge-Grafik zeigt die Branche und Lernstufe; sie ist für sich allein kein Leistungsnachweis.
Informationen zur Zertifikat- und Badge-Prüfung →Rechtsgrundlagen und Fachquellen zu dieser Stufe
Die Schulung arbeitet mit den folgenden Quellen. Sie helfen dabei, die Entscheidungen im Übungsfall anhand der jeweils einschlägigen Regelung zu begründen.
- GwG – Verpflichtete: Rechtsanwälte – § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG
- GwG – Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht – § 8 Abs. 1 bis 4 GwG
- GwG – Allgemeine Sorgfaltspflichten – § 10 Abs. 1 bis 3a und 9 GwG; laufende Überwachung: Abs. 1 Nr. 5
- GwG – Verstärkte Sorgfaltspflichten – § 15 Abs. 1 bis 6 GwG
- GwG – Meldepflicht von Verpflichteten – § 43 Abs. 1 und 2 GwG
- GwG – Verbot der Informationsweitergabe – § 47 Abs. 1, 2, 4 und 5 GwG
- BRAK – Auslegungs- und Anwendungshinweise zum GwG, 8. Auflage, Stand Juni 2024 – Abschnitt II (Anwendbarkeit), III (Sorgfaltspflichten), IV.2 (interne Sicherungsmaßnahmen) und V (Meldepflichten); zur Genehmigung durch die örtliche Rechtsanwaltskammer S. 1
Interesse an GwG für Rechtsanwälte: Komplexe Fallprüfung?
Dein Ansprechpartner für die Schulungsanfrage ist Timo Winkelbach. Du erreichst ihn per E-Mail an info@eu-aml.com oder über das vorausgefüllte Anfrageformular.
Schulungsanfrage vorbereitenReihe, Branche und Stufe werden übernommen. Die Anfrage ist unverbindlich.